Pflegerentenversicherung

Pflegerentenversicherung – Was ist das?Mit der Pflegerentenversicherung ist es möglich, sich vor möglichen entstehenden Kosten im Pflegefall zu versichern, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zur Gänze für die Begleichung ausreichen. Unter normalen Umständen müsste der Versicherte die restlichen Kosten dann aus seinem eigenen Vermögen zahlen, ansonsten liegt diese Notwendigkeit bei den Verwandten der pflegebedürftigen Person. Die Gefahr einer hohen finanziellen Belastung kann so im Fall der Pflegebedürftigkeit mit der Pflegerentenversicherung abgewendet werden.

Gestaltung der Pflegerentenversicherung

Die Pflegerente zahlt dem Versicherungsnehmer im Falle der Pflegebedürftigkeit bis zum Tode monatlich einen im Vertrag geregelten festen Betrag als Pflegerente. Dabei orientiert sich die Höhe an der jeweiligen Pflegestufe, die durch einen Arzt bescheinigt werden muss. Der Versicherungsbeitrag wird bei der Pflegerentenversicherung im Regelfall monatlich einbezahlt, die Prämie richtet sich dabei vorrangig an dem Alter des Versicherungsnehmers. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Pflegerentenversicherung nach Möglichkeit schon in jüngeren Jahren abzuschließen, dass verringert die Höhe der Prämie und erhöht gleichzeitig die Sicherheit, falls der Ernstfall eintreten sollte.
Genauso spielen aber auch das Geschlecht, der allgemeine Gesundheitszustand sowie die Laufzeit der Pflegerentenversicherung eine Rolle bei der Errechnung der monatlichen Beiträge.
Wenn eine größere Menge Geld zur Verfügung steht, weil beispielsweise etwas gespart wurde oder ein Erbe erhalten wurde, kann der Beitrag auch in einer Geldsumme gezahlt werden, was dem Versicherungsnehmer im Vergleich zu anderen Absicherungsarten mehr Flexibilität ermöglicht. Auf der anderen Seite liegen die Beiträge bei der Pflegerentenversicherung meist auch über dem Niveau anderer Pflegezusatzversicherungen.

Pflegestufen bei der Pflegerentenversicherung

Die jeweiligen Versicherungen in diesem Bereich legen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der Regel die gesetzlichen Pflegestufen zu Grunde, welche nach einem bestimmten Punktekatalog errechnet werden. Dabei gibt es eine festgelegte Anzahl an Punkten, die bei bestimmten Tätigkeiten anfallen, wenn diese nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können. Dies kann beispielsweise die Fortbewegung innerhalb eines Raumes oder auch das Verrichten von Notdurft sein. Ab einer bestimmten Punktzahl erhält man dann meist, je nach Ausarbeitung des jeweils unterschriebenen Vertrages 50 %, 75 % und bei vollkommener Pflegebedürftigkeit 100 % der vereinbarten Leistungen von der Pflegerentenversicherung. Allerdings sollte bei Abschluss des Vertrages für die Pflegerente in jedem Fall darauf geachtet werden, dass die teilweisen Zahlungen bei geringerer Pflegebedürftigkeit auch gezahlt werden und nicht nur mit eine Rente bei der höchsten Pflegestufe gerechnet werden darf.
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Allianz Pflegeversicherung

Die Allianz Pflegeversicherung Vorsorge für den Ernstfall.

Die Allianz Pflegeversicherung hat für den Bereich der privaten Pflegeversicherung 2 Tarife aufgelegt. Der erste Tarif ist der Allianz PZT dieser Tarif stellt unter den Allianz Tarifen die kostengünstige Variante dar. Er zahlt in Pflegestufe I = 25% in Pflegestufe II = 50% und in Pflegestufe III = 100% des vereinbarten Tagessatzes. Achtung bei häuslicher Pflege durch Laien / Familienangehörige wird die vereinbarte Leistung halbiert.

Die 2. Variante ist der Tarif PZT Best dieser zahlt in Pflegestufe I = 30%, in Pflegestufe II = 60% und in Pflegestufe III = 100% des vereinbarten Tagessatzes. Ein weiterer Vorteil ist das beim Tarif PZT Best bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegestufe I =100% gezahlt werden. Auch die Demenzleistung der Allianz Pflegeversicherung PZT Best mit 30% vom Tagessatz ist nicht zu verachten.

 

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Pflegezusatzversicherung

Versorgungslücken schließen – warum eine Pflegezusatzversicherung so wichtig ist.

In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass die gesetzliche Pflegeversicherung längst nicht ausreicht, um im Alter den möglichen Pflegefall abzudecken. Während Ihrer Erwerbstätigkeit zahlen Menschen in die Pflegeversicherung ebenso ein, wie in die Arbeitslosenversicherung. Damit werden die aktuellen Pflegefälle in einer Umlagenfinanzierung bedacht. Doch Rücklagen für die Zukunft entstehen dabei wenig. Nur steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, sodass die gesetzliche Finanzierung nicht mehr nachkommt. Im Pflegefall werden zuerst die eigene Rente und das vorhandene Vermögen berücksichtigt. Decken diese die Pflegekosten nicht ab, kommen die Angehörigen ins Spiel. Diese müssen mit ihrem eigenen Vermögen eingreifen. Soll dies vermieden werden, ist eine private Pflegezusatzversicherung ein Muss. Eine Pflegezusatzversicherung schließt die Versorgungslücke, die oftmals entsteht. Ein Platz in einem Pflegeheim wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung im Normalfall nur mit 1510 Euro unterstützt, kann aber bis zu 3500 Euro im Monat kosten. Oft wird dann Sozialhilfe fällig.

Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner

Aller guten Dinge sind drei – die drei Arten einer Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung ist nicht gleich Pflegezusatzversicherung. Sie unterscheidet sich in drei Formen, von denen jede eine andere Art der Unterstützung bietet. Daher werden unterschiedliche Zielgruppen mit diesen 3 Möglichkeiten abgedeckt. Die Pflegetagegeldversicherung bietet sich für private Pflege an oder wenn ein Zusatzeinkommen angestrebt wird. Pro Pflegetag wird bei dieser Form Pflegezusatzversicherung ein vorher festgelegter Betrag ausgezahlt. Dieser Betrag ist abhängig von der Pflegestufe und wird prozentual berechnet. Das volle Tagesgeld erhalten Pflegebedürftige der Stufe III, 60 bis 70 % gibt es für Stufe II und 20 bis 50 % bei der untersten Pflegestufe. Eine Dynamisierungsmöglichkeit vieler Tarife ermöglicht die Anpassung des Pflegegeldes an Erhöhungen, um die Kosten auch auf längere Sicht decken zu können.
Eine weitere Form der Pflegezusatzversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Diese lohnt, wenn die Pflege professionell und nicht von Angehörigen übernommen wird. Sie hilft bei der Begleichung von Rechnungen, die für Pflegeeinrichtungen anfallen, indem sie einen Teil der Pflegekosten deckt. Dieser wird beim Abschluss des Vertrags für die Pflegezusatzversicherung festgelegt. Hiermit wird die gesetzliche Versicherung im Regelfall prozentual erhöht.
Die dritte mögliche Art der Pflegezusatzversicherung ist die Pflegerentenversicherung. Hierbei wird ein bestimmter Rentenbetrag ausgezahlt, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
Eine Pflegezusatzversicherung auch für privat Pflegeversicherte
Eine Pflegezusatzversicherung lohnt nicht nur für gesetzlich Versicherte. Auch privat Krankenversicherte können sich im Pflegefall nicht auf ausreichende Unterstützung verlassen. Die finanzielle Hilfe durch eine Zusatzversicherung ist weitreichender und schützt vor Geldproblemen. Zudem werden so die Angehörigen nicht belastet, was auch das Gewissen des Pflegebedürftigen schont, dem dies im Regelfall nicht recht ist.

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