Pflegerentenversicherung Vergleich

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Pflegerentenversicherung – Was ist das? Mit der Pflegerentenversicherung ist es möglich, sich vor möglichen entstehenden Kosten im Pflegefall zu versichern, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zur Gänze für die Begleichung ausreichen. Unter normalen Umständen müsste der Versicherte die restlichen Kosten dann aus seinem eigenen Vermögen zahlen, ansonsten liegt diese Notwendigkeit bei den Verwandten der pflegebedürftigen Person. Die Gefahr einer hohen finanziellen Belastung kann so im Fall der Pflegebedürftigkeit mit der Pflegerentenversicherung abgewendet werden.

Gestaltung der Pflegerentenversicherung

Die Pflegerente zahlt dem Versicherungsnehmer im Falle der Pflegebedürftigkeit bis zum Tode monatlich einen im Vertrag geregelten festen Betrag als Pflegerente. Dabei orientiert sich die Höhe an der jeweiligen Pflegestufe, die durch einen Arzt bescheinigt werden muss. Der Versicherungsbeitrag wird bei der Pflegerentenversicherung im Regelfall monatlich einbezahlt, die Prämie richtet sich dabei vorrangig an dem Alter des Versicherungsnehmers. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Pflegerentenversicherung nach Möglichkeit schon in jüngeren Jahren abzuschließen, dass verringert die Höhe der Prämie und erhöht gleichzeitig die Sicherheit, falls der Ernstfall eintreten sollte.
Genauso spielen aber auch das Geschlecht, der allgemeine Gesundheitszustand sowie die Laufzeit der Pflegerentenversicherung eine Rolle bei der Errechnung der monatlichen Beiträge.
Wenn eine größere Menge Geld zur Verfügung steht, weil beispielsweise etwas gespart wurde oder ein Erbe erhalten wurde, kann der Beitrag auch in einer Geldsumme gezahlt werden, was dem Versicherungsnehmer im Vergleich zu anderen Absicherungsarten mehr Flexibilität ermöglicht. Auf der anderen Seite liegen die Beiträge bei der Pflegerentenversicherung meist auch über dem Niveau anderer Pflegezusatzversicherungen.

Pflegestufen bei der Pflegerentenversicherung

Die jeweiligen Versicherungen in diesem Bereich legen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der Regel die gesetzlichen Pflegestufen zu Grunde, welche nach einem bestimmten Punktekatalog errechnet werden. Dabei gibt es eine festgelegte Anzahl an Punkten, die bei bestimmten Tätigkeiten anfallen, wenn diese nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können. Dies kann beispielsweise die Fortbewegung innerhalb eines Raumes oder auch das Verrichten von Notdurft sein. Ab einer bestimmten Punktzahl erhält man dann meist, je nach Ausarbeitung des jeweils unterschriebenen Vertrages 50 %, 75 % und bei vollkommener Pflegebedürftigkeit 100 % der vereinbarten Leistungen von der Pflegerentenversicherung. Allerdings sollte bei Abschluss des Vertrages für die Pflegerente in jedem Fall darauf geachtet werden, dass die teilweisen Zahlungen bei geringerer Pflegebedürftigkeit auch gezahlt werden und nicht nur mit eine Rente bei der höchsten Pflegestufe gerechnet werden darf.