Gewerbliche Drohnen richtig versichern

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Wie versichere ich meine gewerbliche Drohne richtig ?

Was bedeutet eine Quadrocopter Versicherung?

Drohne

Es ist eine Haftpflichtversicherung für Quadrocopter, die der Gesetzgeber vorschreibt. Durch den Abschluss der Drohnenhaftpflichtversicherung für Gewerbetreibende erhält der Kunde einen Nachweis der Versicherung gem. §108 LuftVZO (1) 5 e. Bei jedem Flug der Drohne muss der Nachweis mitgeführt werden, um den Versicherungsschutz gegebenenfalls unverzüglich vorweisen zu können. Der gewerbliche Kopterschutz gilt für Drohnen mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 25 kg und offeriert einen globalen Schutz, ausgenommen amerikanisches Territorium und Kanada.

Im Versicherungsschutz sind alle Flugbewegungen, die Foto- und/oder Videoaufnahmen beinhalten sowie Forschungszwecke abgedeckt. Die Police beinhaltet autonomes Fliegen in Sichtweite, falls der Nutzer die Möglichkeit erhält, in das Geschehen manuell eingreifen zu können. Der Versicherungsschutz im kontrolliertem Luftraum ist nur dann abgedeckt, wenn vorab eine Genehmigung zum Aufstieg beantragt und bestätigt wurde.

Fluggeräte, die ein Gewicht von 25 kg überschreiten, sind in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für Drohnen nicht enthalten. Dies betrifft auch sämtliche Schäden, die eine Verletzung von Urheberrechten, sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten enthalten. Der Versicherungsschutz in einem kontrollierten Luftraum ist nur dann vorhanden, wenn vorab eine Beantragung und Erteilung der Aufstiegsgenehmigung vorliegt. Schäden, die außerhalb Sichtweite des Piloten geschehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein Wegfall des Versicherungsschutzes ist auch bei technischen Hilfsmitteln für die Optimierung der Sichtweite (z.B. Tablets, Smartphones, virtuelle Brillen) gegeben.

Kein Versicherungsschutz wird erteilt:
• Fliegen unter Alkohol- und Drogeneinfluss
• Fliegen in verbotenen Flugarealen, z.B. Krankenhäuser, Militäranlagen, Kraftwerken, Privatgrundstücken, Menschenansammlungen, Regierungseinrichtungen, Unglücksstellen, Industrieanlagen und Tieren.
• Schäden am Fluggerät – nur Schäden, die Dritten entstehen –
• Drohnen und Quadrocopter, die gewerblich vermietet wurden

Die Express Versicherungspolice
Falls Gewerbetreibende mit Drohnen und Quadrocopoter innerhalb einer kurzen Zeitspanne eine Versicherungsschutz benötigen, wurde eine sogenannte Expresspolice erarbeitet. Sie kann per E-Mail angefordert werden. Der Versicherungsnehmer erhält innerhalb eines Tages eine offizielle Bescheinigung der Versicherung zum Selbstausdruck, die in Deutschland von sämtlichen Luftfahrtbehörden akzeptiert wird. Für eine kurzfristige Aufstiegsgenehmigung ist die Expresspolice eine hervorragende Lösung. Sie kostet einmalig 50 Euro.

Vollkaskoversicherung für gewerbliche Drohnen

Falls Schäden auftreten und nur eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist, müssen sie selber übernommen werden. Durch eine gewerbliche Vollkaskoversicherung für Drohnen kann dieser Umstand umgangen werden. Bis zu einem Wert von 5.000 Euro werden Schäden am Fluggerät und bei gleichartiger Zusatzausrüstung übernommen. Bei einem Schaden müssen beschädigte Teile als Beweis aufbewahrt werden. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt hier pauschal bei 25% der Schadenssumme, Minimum jedoch 250 Euro.

Gibt es Auflagen für Gewerbetreibende?
Verfügt der Quadrocopter über eine Kamera und es entstehen Fotos und Videos, die anschließend zum Kauf angeboten werden, liegt laut Gesetzgeber eine gewerbliche Nutzung vor. Der Nutzer erhält eine Einnahmequelle und dadurch ist der gewerbliche Zweck vorhanden. Additional ist eine Aufstiegserlaubnis zu beantragen, wenn das Gewicht der Drohne 5 kg Kilogramm überschreitet. Die Genehmigung wird von der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt.

Welche Voraussetzungen müssen gewerbliche Versicherungsnehmer erfüllen?
Neben der Beachtung des Luftverkehrsgesetzes gibt es noch einige weitere Auflagen für Gewerbetreibende. Es ist eine Aufstiegserlaubnis notwendig. Im Regelfall wird sie von der örtlichen Behörde ausgestellt. Gewerbliche Nutzer einer Drohne können auch eine einfache gewerbliche Aufstiegsgenehmigung beantragen. Der Unterschied gegenüber einer normalen Aufstiegsgenehmigung besteht darin, sie ist nur zwei Jahre gültig und die Drohne benötigt eine Aufstiegserlaubnis bei einem Gewicht über 5 Kilogramm.