Pflege Bahr – Vorsorgeförderung

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Die Pflege Bahr ist eine Pflege Vorsorgeförderung ohne vorherige Gesundheitsprüfung. Dies ist gerade für die Menschen von Vorteil, die aufgrund von schwerwiegenden Vorerkrankungen sich nicht mehr über eine herkömmliche private Pflegeversicherung versichern können.

Ab dem kommenden Jahr 2013 können sich auch diese Betroffenen absichern.
Die Pflege Bahr oder auch Bahrrente genannt ist vor allem für die Menschen gedacht, die zwar momentan noch nicht pflegebedürftig sind, aber damit rechnen, es irgendwann zu werden. Dies geschieht meist durch schwere Vorerkrankungen. Dazu zählen Chorea Huntington, Demenz, Hirntumor, HIV-Infektion, insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ I, Krebserkrankungen, Kreuzfeld-Jacob, Leberzirrhose, Motoneuron – Krankheit, Multiple Sklerose, Niereninsuffiziens, Osteoporose, Parkinson Krankheit und Schlaganfall. All diese genannten Erkrankungen wurden bisher von keiner Pflegezusatz- oder Pflegeversicherung versichert.

Allerdings ist auch davon auszugehen, dass die Pflege Bahr / Pflegeriester im Gegensatz zu einer herkömmlichen ungeförderten Versicherung teurer sein wird, teilweise bis zu 100 Prozent. Das liegt daran, dass Menschen, die nicht von den oben genannten Erkrankungen betroffen sind, sich wegen der hohen Kosten nicht über die Bahr Pflege versichern werden. Was aber auf jeden Fall gesichert scheint, Männer und Frauen zahlen die gleichen Beiträge.

Gesetzliche Förderung

Die Pflege Bahr wird mit 5 Euro monatlich gefördert, der Staat bezuschusst diese Versicherung also mit 60 Euro im Jahr. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen, ebenfalls können sich sowohl Privat-, als auch Gesetzlichversicherte diesen Zuschuss sichern. Es werden zwar keine Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfungen gefordert, auch das Eintrittsalter spielt keine Rolle, allerdings tritt die Pflege Bahr erst nach einer Karenzzeit von 5 Jahren in Kraft. Das bedeutet, dass die Leistungen erst nach dieser Zeit von der Pflege Bahr erbracht werden.
Der Monatliche Beitrag zur Pflege Bahr muss mindestens 15 Euro betragen, das wären 10 Euro für die Versicherten und die restlichen 5 Euro kämen als Zuschuss vom Staat. Wer allerdings zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits pflegebedürftig ist, für denjenigen kann auch die Pflege Bahr nicht mehr greifen.

Die Pflege Bahr zahlt in allen 3 Pflegestufen. Wird ein Mensch zum Zeitpunkt des Versichertenschutzes zum Pflegefall der Pflegestufe 3, so stehen ihm monatlich mindestens 600 Euro an Zahlungen zu.

Die Pflege Bahr beinhaltet sowohl Vor- als auch Nachteile. Es sollte jeder selber entscheiden, ob er zusätzlich zur normalen Versicherung noch eine weiter freiwillige Versicherung abschließt.